Arbeitszeitschutzgesetz Pausenzeiten

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Inhaltsangabe

Gesetzliche Pausenzeiten Deutschland

In Deutschland sind die Pausenzeiten bei der Arbeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Hier sind die wesentlichen Bestimmungen zu den Pausenzeiten:

Arbeitszeit bis zu 6 Stunden 

Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben.

Arbeitszeit über 6 bis zu 9 Stunden

Bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Diese Pause kann in zwei Abschnitte von je 15 Minuten aufgeteilt werden.

Arbeitszeit über 9 Stunden

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Auch diese Pause kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, wobei jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten lang sein muss.

Lage der Pausen 

Die Pausen müssen im Voraus festgelegt werden und dürfen nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit liegen. Sie sollten in der Regel in der Mitte der Arbeitszeit stattfinden.

Jugendarbeitsschutzgesetz 

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten spezielle Regelungen. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen, und bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind 60 Minuten Pause vorgeschrieben.

Sonderregelungen

In bestimmten Branchen oder Berufen können aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder aufgrund der Art der Arbeit abweichende Regelungen gelten.

Ununterbrochene Ruhezeit

Zusätzlich zu den Pausen muss zwischen den Arbeitstagen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Diese Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und sollen sicherstellen, dass ausreichend Erholungspausen während der Arbeitszeit gewährleistet sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Pausenregelungen zu überwachen und zu dokumentieren.

 

Arbeitszeitschutzgesetz Pausenzeiten 1

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