Zeiterfassungspflicht 2022/23

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Inhaltsangabe

Zeiterfassungspflicht 2022/23

Im September 2022 legte das Bundesarbeitsgericht das Gesetz zur Zeiterfassungspflicht (sogenanntes „Stechuhr-Urteil“) für alle deutschen Arbeitnehmer fest. Das Bundesarbeitsgericht erwartet nun, dass Firmen beziehungsweise deren Angestellten die Arbeitszeiten exakt aufzeichnen.

Wofür benötigt man überhaupt eine Zeiterfassungspflicht?

Die Zeiterfassungsplicht, auch Stechuhr-Urteil genannt, soll Arbeitnehmer, die auf Vertrauensarbeitszeit arbeiten vor Fremd- und Selbstausbeutung schützen und somit dafür sorgen, dass das Arbeitszeitgesetz in jeglichen Betrieben eingehalten wird. Das BAG will verhindern, dass Arbeitnehmer zu hohe Überstunden ansammeln, da in vielen Betrieben Überstunden nicht bezahlt werden und den Arbeitenden ihre Arbeit somit nicht vergütet wird. 2021 allein haben rund 4,5 Millionen Angestellte mehr gearbeitet, als vertraglich festgelegt war. Fast 20% dieser Angestellten bekamen ihre Überstunden nicht bezahlt. Ausgenommen von den strikt festgelegten Arbeitszeiten sind zum Beispiel Chefärzte oder die Besatzung eines Schiffes. Die Zeiterfassungspflicht soll helfen mehr Klarheit über die Arbeitszeit und vor allem die Überstunden der Arbeitnehmer zu schaffen.

Wer ist von der Zeiterfassungspflicht betroffen?

In Deutschland sind rund 45 Millionen Arbeitnehmer von der neuen Regelung betroffen. Die Firmen beziehungsweise Branchen, die am meisten vom Stechuhr-Urteil betroffen sind, sind jene, die viel mit Vertrauensarbeitszeit beziehungsweise allgemein mobilen und flexiblen Arbeitszeiten arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Angestellte die im Vertrieb arbeiten und auch Arbeitnehmer die viel im Homeoffice arbeiten.

Welches Urteil hat das Bundesarbeitsgericht genau verkündet?

Eine genaue Urteilsverkündung darüber, wie die Zeiterfassungspflicht umgesetzt werden soll besteht noch nicht, was unter anderem daran liegt, dass Teile der Ampelkoalition der Meinung sind, die Zeiterfassung, wie sie gesetzlich festgelegt wurde wäre „nicht in die Praxis umzusetzen“. Derzeit darf die Arbeitszeit auch noch handschriftlich oder in einer Excel Tabelle erfasst werden. Dies könnte sich in Zukunft jedoch ändern, da das Bundesarbeitsgericht nach einer fälschungssicheren, revisionssicheren und verlässlichen Zeiterfassung verlangt. Die Bundesregierung hat sich bisher noch nicht ausführlich mit dem Thema beschäftigt, allerdings wird die Regiering in Zukunft festlegen, wie genau die gesetzlichen Rahmenbedingungen solch einer Zeiterfassung lauten.

Was sagt die Bundesregierung Datenschutz bezogen?

Natürlich besteht, wenn die Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen bei manchen Angestellten ein gewisses Unwohlsein bezüglich ihrer Daten. Die Bundesregierung arbeitet auch in diesem Fall an einer Lösung, damit die Zeiterfassung sich einerseits an das Arbeitsgesetz, andererseits aber auch an die Vorgaben der DSGVO hält. Klar ist, dass es keinen Weg geben wird, die Daten nicht aufzuzeichnen, ohne gegen das Arbeitsgesetz zu verstoßen.

In welcher Form muss die Arbeitszeit erfasst werden?

In Deutschland ist die Erfassung der Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die genauen Anforderungen an die Form der Arbeitszeiterfassung können je nach Branche und Betriebsvereinbarungen variieren, aber einige grundlegende Punkte sind allgemeingültig:

  • Dokumentationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Form der Erfassung: Das Gesetz schreibt keine spezifische Form der Zeiterfassung vor. Dies kann also über traditionelle Stempeluhren, digitale Zeiterfassungssysteme, manuelle Zeitaufzeichnungen oder sogar mobile Apps erfolgen.
  • Pausen und Ruhezeiten: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch diese Zeiten sollten in der Arbeitszeiterfassung berücksichtigt werden.
  • Überstunden: Die Erfassung von Überstunden ist besonders wichtig, da diese oft gesondert vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
  • Datenschutz: Bei der Arbeitszeiterfassung müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies ist besonders bei der Verwendung von digitalen Systemen relevant.


Wie muss die Zeiterfassung aufgebaut sein?

Es steht fest, dass sich die Arbeitgeber an die, im Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof festgelegten Vorsätzen objektiv, verlässlich und zugänglich halten müssen. Das heißt, die Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter übersichtlich aufzeichnen. Dazu gehören nicht nur die Stunden allgemein, sondern auch Überstunden sowie Pausenzeiten. Die Zeiten müssen von Anfang bis Ende übersichtlich und strukturiert eingetragen sein und einsehbar sein. Wichtig hierbei zu beachten ist, dass sogar kleine Arbeitseinheiten am Wochenende, wie zum Beispiel ein kurzer Anruf eingetragen werden müssen, da man sonst gegen das Gesetz verstößt. Ob diese Aufgabe alleine von den Arbeitgebern übernommen wird, oder ob die Angestellten ihre Stunden (weiterhin) selbst eintragen dürfen wird sich mit der letztendlichen Urteilsverkündung klären.

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