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DATEV Zeiterfassung: Wie der LODAS...
DATEV Zeiterfassung
Wir sind im Jahr 2024, die Welt redet von künstlicher Intelligenz, Kryptowährungen und Robotern, aber nach wie vor erfassen die Angestellten Ihre Stunden auf Zetteln, geben diese meist am Ende der Woche oder des Monats der Bürodame ihrer Firma und diese tippt die Stunden meist fleißig zur Vorbereitung für die Lohnbuchhaltung in eine Excel-Liste.
Und da die Welt schon perfekt digitalisiert ist, wird diese Excel durch eine hoch innovative Technologie names E-Mail an den Steuerberater gesendet, damit die Lohnbuchhaltung der Steuerkanzlei dann anschließend die Excel ausdrucken, auf den Schreibtisch legen, und dann nochmals die ganze Excel-Liste von hand in die DATEV Eingabemaske abtippen kann.
Ihr denkt es handelt sich um eine Geschichte aus der Steinzeit, als wir noch in Höhlen gelebt haben und mit den Neandertalern über die gute alte Zeit als Primaten in den Baumkronen philosophiert haben ?
Leider falsch, da nach wie vor in vielen vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben genau das die Tagesordnung ist.
Aber es gibt eine moderne Lösung, die sowohl Zeit als auch Kosten spart: der ACHIM-Export für DATEV LODAS. Stellen Sie sich vor, die Stunden Ihrer Mitarbeiter werden digital erfasst und automatisch in das Lohnbuchhaltungssystem übertragen. Kein manuelles Eingeben, keine Fehler durch Übertragung, keine verschwendeten Stunden mit Papierkram.
Der ACHIM-Export ist eine praxisorientierte Lösung, die nahtlos mit DATEV LODAS integriert werden kann. Er ermöglicht es, alle relevanten Daten für die Lohnabrechnung direkt aus Ihrem Zeiterfassungssystem in DATEV LODAS zu exportieren. Der Steuerberater erhält von euch am Ende des Monats dies Datei und kann diese direkt in DATEV für seine Lohnbuchhaltung importieren. Das bedeutet für dich als Unternehmer eine erhebliche Zeitersparnis und reduziert das Risiko von Fehlern, die bei manueller Dateneingabe auftreten können. Zeitersparnis bedeutet in Zeiten von Personalknappheit auch in 95% der Fälle Geldersparnis.
Für Steuerberater bedeutet dies eine effizientere Arbeitsweise. Statt sich mit dem Ausdrucken und manuellen Eingeben von Daten zu beschäftigen, können sie sich auf komplexere und wertschöpfendere Aufgaben konzentrieren. Die Datenqualität wird verbessert, und der Prozess der Lohnbuchhaltung wird beschleunigt.
Zudem profitieren auch die Mitarbeiter von dieser digitalen Transformation. Ihre Arbeitszeiten werden präzise und ohne manuellen Aufwand erfasst, was zu einer gerechteren und transparenteren Lohnabrechnung führt.
Kurz gesagt, der ACHIM-Export für DATEV LODAS ist nicht nur ein Schritt in Richtung Digitalisierung, sondern auch ein Sprung in Richtung Effizienz und Genauigkeit in der Lohnbuchhaltung. Es ist an der Zeit, die Zettelwirtschaft hinter uns zu lassen und den Weg für eine moderne, digitale Zukunft im Rechnungswesen zu ebnen.
Möchtet ihr mehr erfahren oder die Achim App mit DATEV LODAS ausprobieren? Dann kontaktiert uns gerne per Mail unter support@achim.app
Zusammenfassung
Zeitersparnis für Steuerberater
Die Achim App mit DATEV LODAS bietet eine Zeitersparnis, die nicht zu unterschätzen ist. Steuerberater können sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren, während die App die Routinetätigkeiten übernimmt.
Die Bedeutung der Automatisierung
Die Digitalisierung hat die Steuerberatung grundlegend verändert. DATEV LODAS, eine führende Software für Lohn- und Gehaltsabrechnung, ermöglicht eine automatisierte und fehlerfreie Abwicklung. In Kombination mit der Achim App, die speziell für Steuerberater entwickelt wurde, erreicht diese Automatisierung eine neue Ebene der Effizienz.
Effiziente Lohnabrechnung
Durch die Nutzung von DATEV LODAS innerhalb der Achim App können Steuerberater Lohnabrechnungen schneller und genauer durchführen. Die App bietet eine intuitive Benutzeroberfläche und ermöglicht den Zugriff auf relevante Daten von jedem Ort aus.
Fehlerminimierung
Automatisierte Prozesse reduzieren menschliche Fehler. DATEV LODAS gewährleistet eine korrekte Berechnung von Löhnen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, was die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit der Arbeit von Steuerberatern erhöht.
ACHIM, die fehlende DATEV Zeiterfassung. ACHIM und DATEV LODAS, diese Kombination spart nicht nur Zeit, sondern verbessert auch die Qualität der Steuerberatung.
Möchtet ihr mehr erfahren oder die Achim App mit DATEV LODAS ausprobieren? Dann zögert nicht und kontaktiert uns!
Wie funktioniert Arbeitsplanung richtig?
Arbeitsplanung
Die Erstellung eines Arbeitsplans ist ein wichtiger Prozess in der Personal- und Projektplanung. Er hilft dabei, die Aufgaben, die benötigten Ressourcen und die Zeitvorgaben zu organisieren und zu koordinieren. Hier sind Schritte, die typischerweise bei der Erstellung eines Arbeitsplans berücksichtigt werden
Zielsetzung und Rahmenbedingungen klären
- Ziele definieren: Was soll mit dem Arbeitsplan erreicht werden? Dies kann die Fertigstellung eines Projekts, die Abdeckung des Tagesgeschäfts oder die Organisation eines besonderen Ereignisses sein.
- Rahmenbedingungen festlegen: Zeitrahmen, Budget, verfügbare Ressourcen und eventuelle Einschränkungen sollten zu Beginn geklärt werden.
Aufgaben identifizieren und strukturieren
- Aufgabenliste erstellen: Alle notwendigen Tätigkeiten auflisten, die zur Erreichung der Ziele nötig sind.
- Prioritäten setzen: Wichtige und dringende Aufgaben identifizieren und entsprechend priorisieren.
- Teilaufgaben definieren: Komplexe Aufgaben in kleinere, handhabbare Teilaufgaben unterteilen
Ressourcen und Verantwortlichkeiten zuweisen
- Personalressourcen: Bestimmen, welche Mitarbeiter für welche Aufgaben geeignet sind.
- Verantwortlichkeiten festlegen: Jeder Aufgabe eine verantwortliche Person zuordnen.
- Weitere Ressourcen planen: Materialien, Ausrüstung, Räumlichkeiten etc. zuweisen.
Zeitplanung
- Zeitrahmen festlegen: Für jede Aufgabe einen Start- und Endzeitpunkt definieren.
- Pufferzeiten einplanen: Um unvorhergesehene Verzögerungen zu berücksichtigen, sollten Pufferzeiten eingeplant werden.
- Abhängigkeiten beachten: Reihenfolge der Aufgaben unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten planen.
Arbeitsplan dokumentieren
- Visuelle Darstellung: Erstellung des Plans in einer leicht verständlichen Form, z. B. als Gantt-Diagramm, Tabelle oder in einer speziellen Planungssoftware.
- Details einfügen: Informationen wie Zeitfenster, Zuständigkeiten und Ressourcen hinzufügen.
Kommunikation und Abstimmung
- Team einbeziehen: Den Arbeitsplan mit dem Team besprechen und Feedback einholen.
- Anpassungen vornehmen: Bei Bedarf den Plan auf Basis des Feedbacks anpassen.
Überwachung und Anpassung
- Fortschritt überwachen: Regelmäßige Überprüfung, ob die Aufgaben wie geplant erledigt werden.
- Flexibilität: Bereitschaft, den Plan bei Bedarf anzupassen, um auf Veränderungen oder unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.
Dokumentation und Evaluation
- Protokollierung: Fortschritte und Änderungen dokumentieren.
- Nachbereitung: Nach Abschluss des Plans eine Auswertung durchführen, um Lernerfahrungen für zukünftige Planungen zu sammeln.
Indem Sie diesen Schritten folgen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitsplan realistisch, umsetzbar und effizient ist, während Sie gleichzeitig die Ziele und Bedürfnisse Ihres Teams oder Projekts berücksichtigen
Zeiterfassungspflicht 2022/23
Zeiterfassungspflicht 2022/23
Im September 2022 legte das Bundesarbeitsgericht das Gesetz zur Zeiterfassungspflicht (sogenanntes „Stechuhr-Urteil“) für alle deutschen Arbeitnehmer fest. Das Bundesarbeitsgericht erwartet nun, dass Firmen beziehungsweise deren Angestellten die Arbeitszeiten exakt aufzeichnen.
Wofür benötigt man überhaupt eine Zeiterfassungspflicht?
Die Zeiterfassungsplicht, auch Stechuhr-Urteil genannt, soll Arbeitnehmer, die auf Vertrauensarbeitszeit arbeiten vor Fremd- und Selbstausbeutung schützen und somit dafür sorgen, dass das Arbeitszeitgesetz in jeglichen Betrieben eingehalten wird. Das BAG will verhindern, dass Arbeitnehmer zu hohe Überstunden ansammeln, da in vielen Betrieben Überstunden nicht bezahlt werden und den Arbeitenden ihre Arbeit somit nicht vergütet wird. 2021 allein haben rund 4,5 Millionen Angestellte mehr gearbeitet, als vertraglich festgelegt war. Fast 20% dieser Angestellten bekamen ihre Überstunden nicht bezahlt. Ausgenommen von den strikt festgelegten Arbeitszeiten sind zum Beispiel Chefärzte oder die Besatzung eines Schiffes. Die Zeiterfassungspflicht soll helfen mehr Klarheit über die Arbeitszeit und vor allem die Überstunden der Arbeitnehmer zu schaffen.
Wer ist von der Zeiterfassungspflicht betroffen?
In Deutschland sind rund 45 Millionen Arbeitnehmer von der neuen Regelung betroffen. Die Firmen beziehungsweise Branchen, die am meisten vom Stechuhr-Urteil betroffen sind, sind jene, die viel mit Vertrauensarbeitszeit beziehungsweise allgemein mobilen und flexiblen Arbeitszeiten arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Angestellte die im Vertrieb arbeiten und auch Arbeitnehmer die viel im Homeoffice arbeiten.
Welches Urteil hat das Bundesarbeitsgericht genau verkündet?
Eine genaue Urteilsverkündung darüber, wie die Zeiterfassungspflicht umgesetzt werden soll besteht noch nicht, was unter anderem daran liegt, dass Teile der Ampelkoalition der Meinung sind, die Zeiterfassung, wie sie gesetzlich festgelegt wurde wäre „nicht in die Praxis umzusetzen“. Derzeit darf die Arbeitszeit auch noch handschriftlich oder in einer Excel Tabelle erfasst werden. Dies könnte sich in Zukunft jedoch ändern, da das Bundesarbeitsgericht nach einer fälschungssicheren, revisionssicheren und verlässlichen Zeiterfassung verlangt. Die Bundesregierung hat sich bisher noch nicht ausführlich mit dem Thema beschäftigt, allerdings wird die Regiering in Zukunft festlegen, wie genau die gesetzlichen Rahmenbedingungen solch einer Zeiterfassung lauten.
Was sagt die Bundesregierung Datenschutz bezogen?
Natürlich besteht, wenn die Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen bei manchen Angestellten ein gewisses Unwohlsein bezüglich ihrer Daten. Die Bundesregierung arbeitet auch in diesem Fall an einer Lösung, damit die Zeiterfassung sich einerseits an das Arbeitsgesetz, andererseits aber auch an die Vorgaben der DSGVO hält. Klar ist, dass es keinen Weg geben wird, die Daten nicht aufzuzeichnen, ohne gegen das Arbeitsgesetz zu verstoßen.
In welcher Form muss die Arbeitszeit erfasst werden?
In Deutschland ist die Erfassung der Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die genauen Anforderungen an die Form der Arbeitszeiterfassung können je nach Branche und Betriebsvereinbarungen variieren, aber einige grundlegende Punkte sind allgemeingültig:
- Dokumentationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
- Form der Erfassung: Das Gesetz schreibt keine spezifische Form der Zeiterfassung vor. Dies kann also über traditionelle Stempeluhren, digitale Zeiterfassungssysteme, manuelle Zeitaufzeichnungen oder sogar mobile Apps erfolgen.
- Pausen und Ruhezeiten: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch diese Zeiten sollten in der Arbeitszeiterfassung berücksichtigt werden.
- Überstunden: Die Erfassung von Überstunden ist besonders wichtig, da diese oft gesondert vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
- Datenschutz: Bei der Arbeitszeiterfassung müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies ist besonders bei der Verwendung von digitalen Systemen relevant.
Wie muss die Zeiterfassung aufgebaut sein?
Es steht fest, dass sich die Arbeitgeber an die, im Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof festgelegten Vorsätzen objektiv, verlässlich und zugänglich halten müssen. Das heißt, die Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter übersichtlich aufzeichnen. Dazu gehören nicht nur die Stunden allgemein, sondern auch Überstunden sowie Pausenzeiten. Die Zeiten müssen von Anfang bis Ende übersichtlich und strukturiert eingetragen sein und einsehbar sein. Wichtig hierbei zu beachten ist, dass sogar kleine Arbeitseinheiten am Wochenende, wie zum Beispiel ein kurzer Anruf eingetragen werden müssen, da man sonst gegen das Gesetz verstößt. Ob diese Aufgabe alleine von den Arbeitgebern übernommen wird, oder ob die Angestellten ihre Stunden (weiterhin) selbst eintragen dürfen wird sich mit der letztendlichen Urteilsverkündung klären.
Arbeitszeitschutzgesetz Pausenzeiten
Gesetzliche Pausenzeiten Deutschland
In Deutschland sind die Pausenzeiten bei der Arbeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Hier sind die wesentlichen Bestimmungen zu den Pausenzeiten:
Arbeitszeit bis zu 6 Stunden
Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben.
Arbeitszeit über 6 bis zu 9 Stunden
Bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden bis zu 9 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Diese Pause kann in zwei Abschnitte von je 15 Minuten aufgeteilt werden.
Arbeitszeit über 9 Stunden
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Auch diese Pause kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, wobei jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten lang sein muss.
Lage der Pausen
Die Pausen müssen im Voraus festgelegt werden und dürfen nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit liegen. Sie sollten in der Regel in der Mitte der Arbeitszeit stattfinden.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten spezielle Regelungen. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen, und bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind 60 Minuten Pause vorgeschrieben.
Sonderregelungen
In bestimmten Branchen oder Berufen können aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder aufgrund der Art der Arbeit abweichende Regelungen gelten.
Ununterbrochene Ruhezeit
Zusätzlich zu den Pausen muss zwischen den Arbeitstagen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Diese Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und sollen sicherstellen, dass ausreichend Erholungspausen während der Arbeitszeit gewährleistet sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Pausenregelungen zu überwachen und zu dokumentieren.




