ACHIM APPZeiterfassung für Handwerk und Unternehmen
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Kurz erklärt
Der Tariflohn ist der Lohn, den ein Tarifvertrag für eine bestimmte Tätigkeit festlegt. Im Handwerk handeln ihn meist Innungen oder Arbeitgeberverbände mit einer Gewerkschaft aus, zum Beispiel der IG BAU oder der IG Metall. Er gilt für deinen Betrieb, wenn du tarifgebunden bist, der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist oder der Arbeitsvertrag darauf verweist.
Was ist ein Tariflohn?
Ein Tariflohn ist der Lohn, der in einem Tarifvertrag festgelegt ist. Den Tarifvertrag schließen zwei Seiten miteinander ab: auf der einen Seite eine Gewerkschaft, auf der anderen ein Arbeitgeberverband oder eine Innung. Im Tarifvertrag stehen neben dem Lohn oft auch Regeln zu Arbeitszeit, Urlaub, Zuschlägen und Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Damit unterscheidet sich der Tariflohn vom gesetzlichen Mindestlohn: Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist die Untergrenze. Der Tariflohn liegt meist darüber und gilt nur für die Betriebe, die an den Tarifvertrag gebunden sind.
Wann gilt der Tarifvertrag für meinen Betrieb?
Ein Tarifvertrag gilt für dein Arbeitsverhältnis, wenn einer dieser Fälle zutrifft:
- Tarifbindung: Dein Betrieb ist Mitglied im Arbeitgeberverband oder in einer Innung, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat, und dein Mitarbeiter ist Mitglied der Gewerkschaft.
- Allgemeinverbindlichkeit: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Land hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Dann gilt er für alle Betriebe der Branche, auch ohne Mitgliedschaft.
- Verweis im Arbeitsvertrag: Im Arbeitsvertrag steht, dass der Tarifvertrag gilt. Das ist im Handwerk häufig, auch bei nicht tarifgebundenen Betrieben.
Welche Gewerke haben einen Tarifvertrag?
Für die meisten großen Gewerke gibt es Tarifverträge, oft getrennt nach Bundesland oder Region. Beispiele:
| Bereich | Typische Tarifpartner |
|---|---|
| Bauhauptgewerbe (Maurer, Betonbauer, Straßenbau, Tiefbau) | IG BAU, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie |
| Maler und Lackierer | IG BAU, Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz |
| Dachdecker | IG BAU, Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks |
| Elektrohandwerk | IG Metall, Landesinnungsverbände der Elektrohandwerke |
| Sanitär, Heizung, Klima | IG Metall, Fachverbände SHK der Länder |
| Metallbau und Kfz-Handwerk | IG Metall, Landesinnungsverbände |
| Tischler und Schreiner | IG Metall, Landesinnungsverbände Tischler/Schreiner |
| Gebäudereinigung | IG BAU, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks |
Für einige Gewerke gibt es zusätzlich einen Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Er gilt für alle Betriebe der Branche und liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Welche Branchenmindestlöhne aktuell gelten, veröffentlicht der Zoll.
Woraus besteht ein Tarifvertrag?
Im Handwerk gibt es meist zwei Arten von Tarifverträgen:
- Lohn- bzw. Entgelttarifvertrag: legt die Höhe der Löhne fest, gestaffelt nach Lohngruppen. Er wird regelmäßig neu verhandelt.
- Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag: regelt alles andere, zum Beispiel Wochenarbeitszeit, Urlaubstage, Zuschläge für Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit und Fahrzeiten zur Baustelle. Er läuft meist mehrere Jahre.
Tariflohn richtig kalkulieren
Der Bruttolohn ist nur ein Teil dessen, was ein Mitarbeiter dich kostet. Dazu kommen Lohnnebenkosten, Urlaub, Feiertage, Krankheitstage und Sonderzahlungen. Wie viel ein Mitarbeiter dich insgesamt kostet, zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner. Welchen Preis du pro Stunde verlangen musst, damit sich das rechnet, berechnest du mit dem Rechner für den Stundenverrechnungssatz.
