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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Kurz erklärt
Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, sind verbindliche Regeln der Berufsgenossenschaften zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Handwerksbetriebe gelten sie automatisch über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Zu den wichtigsten Pflichten gehören die Gefährdungsbeurteilung, die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter und die Prüfung von Geräten und Fahrzeugen.
Was sind Unfallverhütungsvorschriften?
Unfallverhütungsvorschriften sind Regeln, die die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen. Sie heißen heute offiziell DGUV Vorschriften (DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Jeder Handwerksbetrieb mit Mitarbeitern ist Pflichtmitglied in einer Berufsgenossenschaft und muss deren Vorschriften einhalten.
Neben den UVV gelten die staatlichen Regeln zum Arbeitsschutz, vor allem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung. Die UVV ergänzen diese Gesetze und machen sie für die Praxis konkret.
Die wichtigsten Vorschriften für Handwerksbetriebe
| Vorschrift | Worum es geht |
|---|---|
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention: die Grundpflichten von Unternehmer und Mitarbeitern |
| DGUV Vorschrift 2 | Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung |
| DGUV Vorschrift 3 | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, also zum Beispiel die Prüfung von Elektrowerkzeugen |
| DGUV Vorschrift 38 | Bauarbeiten |
| DGUV Vorschrift 70 | Fahrzeuge, darunter die jährliche Prüfung von Firmenfahrzeugen |
Welche Vorschriften für dein Gewerk zusätzlich wichtig sind, erfährst du bei deiner Berufsgenossenschaft.
Deine Pflichten als Unternehmer
- Gefährdungsbeurteilung: Du ermittelst, welche Gefahren bei der Arbeit entstehen, zum Beispiel durch Absturz, Lärm, Staub oder Maschinen, und legst Schutzmaßnahmen fest. Die Beurteilung musst du dokumentieren.
- Unterweisung: Deine Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal im Jahr über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.
- Persönliche Schutzausrüstung: Helm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder Absturzsicherung stellst du kostenlos zur Verfügung.
- Prüfung von Arbeitsmitteln: Leitern, Gerüste, elektrische Geräte und Fahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden.
- Erste Hilfe: Je nach Betriebsgröße brauchst du ausgebildete Ersthelfer und Verbandmaterial, auch auf der Baustelle.
- Betreuung: Du brauchst eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Für kleine Betriebe gibt es dafür das vereinfachte Unternehmermodell der Berufsgenossenschaften.
Dokumentation im Alltag
Viele Pflichten aus den UVV haben eines gemeinsam: Du musst sie nachweisen können. Unterweisungen, Prüftermine und Gefährdungsbeurteilungen solltest du deshalb schriftlich festhalten und so ablegen, dass du sie bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall schnell findest. Auf der Baustelle hilft es, wenn jeder Mitarbeiter wichtige Unterlagen digital auf dem Handy hat.
Weitere Informationen, Vorlagen für Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen findest du bei deiner Berufsgenossenschaft und bei der DGUV.
