Lexikon der Handwerker

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Handwerk

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Kurz erklärt

Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, sind verbindliche Regeln der Berufsgenossenschaften zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Handwerksbetriebe gelten sie automatisch über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Zu den wichtigsten Pflichten gehören die Gefährdungsbeurteilung, die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter und die Prüfung von Geräten und Fahrzeugen.

Was sind Unfallverhütungsvorschriften?

Unfallverhütungsvorschriften sind Regeln, die die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen. Sie heißen heute offiziell DGUV Vorschriften (DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Jeder Handwerksbetrieb mit Mitarbeitern ist Pflichtmitglied in einer Berufsgenossenschaft und muss deren Vorschriften einhalten.

Neben den UVV gelten die staatlichen Regeln zum Arbeitsschutz, vor allem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung. Die UVV ergänzen diese Gesetze und machen sie für die Praxis konkret.

Die wichtigsten Vorschriften für Handwerksbetriebe

Vorschrift Worum es geht
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention: die Grundpflichten von Unternehmer und Mitarbeitern
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, also zum Beispiel die Prüfung von Elektrowerkzeugen
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge, darunter die jährliche Prüfung von Firmenfahrzeugen

Welche Vorschriften für dein Gewerk zusätzlich wichtig sind, erfährst du bei deiner Berufsgenossenschaft.

Deine Pflichten als Unternehmer

  • Gefährdungsbeurteilung: Du ermittelst, welche Gefahren bei der Arbeit entstehen, zum Beispiel durch Absturz, Lärm, Staub oder Maschinen, und legst Schutzmaßnahmen fest. Die Beurteilung musst du dokumentieren.
  • Unterweisung: Deine Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal im Jahr über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung: Helm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder Absturzsicherung stellst du kostenlos zur Verfügung.
  • Prüfung von Arbeitsmitteln: Leitern, Gerüste, elektrische Geräte und Fahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden.
  • Erste Hilfe: Je nach Betriebsgröße brauchst du ausgebildete Ersthelfer und Verbandmaterial, auch auf der Baustelle.
  • Betreuung: Du brauchst eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Für kleine Betriebe gibt es dafür das vereinfachte Unternehmermodell der Berufsgenossenschaften.

Dokumentation im Alltag

Viele Pflichten aus den UVV haben eines gemeinsam: Du musst sie nachweisen können. Unterweisungen, Prüftermine und Gefährdungsbeurteilungen solltest du deshalb schriftlich festhalten und so ablegen, dass du sie bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall schnell findest. Auf der Baustelle hilft es, wenn jeder Mitarbeiter wichtige Unterlagen digital auf dem Handy hat.

Weitere Informationen, Vorlagen für Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen findest du bei deiner Berufsgenossenschaft und bei der DGUV.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich meine Mitarbeiter unterweisen?

Vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr. Bei neuen Maschinen, neuen Arbeitsabläufen oder nach einem Unfall zusätzlich. Jugendliche unter 18 Jahren müssen mindestens halbjährlich unterwiesen werden. Die Unterweisung solltest du schriftlich dokumentieren und von den Mitarbeitern unterschreiben lassen.

Was ist die UVV-Prüfung?

Mit UVV-Prüfung ist meist die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln gemeint, zum Beispiel von Firmenfahrzeugen, Leitern, Gerüsten oder elektrischen Geräten. Firmenfahrzeuge müssen in der Regel einmal im Jahr von einer sachkundigen Person geprüft werden. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung beim TÜV.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?

Das hängt vom Gewerk ab. Für Bau- und Ausbaugewerke ist meist die BG BAU zuständig, für das Elektrohandwerk die BG ETEM und für Metallbetriebe die BGHM. Die Zuständigkeit legt die Berufsgenossenschaft bei der Anmeldung deines Betriebs fest.

Was passiert, wenn ich die UVV nicht einhalte?

Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen. Kommt es zu einem Unfall, kann sie außerdem die Kosten vom Unternehmer zurückfordern, wenn grob fahrlässig gegen Vorschriften verstoßen wurde.

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