Lexikon der Handwerker

Baustelleneinrichtung: Planung, Kosten und Pflichten

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Kurz erklärt

Die Baustelleneinrichtung umfasst alles, was auf einer Baustelle vorübergehend nötig ist, damit gearbeitet werden kann, zum Beispiel Zufahrt, Lagerflächen, Container, Strom, Wasser, Gerüste, Absperrungen und Sanitäranlagen. Sie wird im Baustelleneinrichtungsplan festgelegt. Ihre Kosten gehören in die Kalkulation, entweder als eigene Position im Leistungsverzeichnis oder als Teil der Baustellengemeinkosten.

Was ist die Baustelleneinrichtung?

Bevor auf einer Baustelle die eigentliche Arbeit beginnt, muss sie eingerichtet werden. Zur Baustelleneinrichtung gehört alles, was nur für die Dauer der Bauarbeiten gebraucht wird und danach wieder verschwindet. Sie hat drei Phasen:

  • Einrichten: Container aufstellen, Anschlüsse legen, Flächen sichern, Geräte anliefern.
  • Vorhalten: Die Einrichtung während der Bauzeit betreiben und instand halten.
  • Räumen: Alles wieder abbauen, abtransportieren und die Flächen sauber hinterlassen.

Was gehört dazu?

Bereich Beispiele
Verkehr Zufahrt, Baustraßen, Stellplätze für Fahrzeuge
Lagerung Lagerflächen für Material, Container für Werkzeug
Versorgung Baustrom, Bauwasser, Beleuchtung
Sozialräume Aufenthaltscontainer, Toiletten, Waschgelegenheit
Geräte Gerüste, Kräne, Aufzüge, Maschinen
Sicherheit Bauzaun, Absperrungen, Beschilderung, Erste-Hilfe-Material
Entsorgung Container für Bauschutt und Abfälle

Der Baustelleneinrichtungsplan

Im Baustelleneinrichtungsplan legst du fest, wo was auf der Baustelle steht. Das ist meist eine Zeichnung des Grundstücks mit Zufahrt, Lagerflächen, Containern, Kranstandort und Anschlüssen. Ein guter Plan spart Wege, verhindert Engpässe und sorgt dafür, dass Rettungswege frei bleiben.

Bei größeren Baustellen erstellt der Bauherr oder Bauleiter den Plan. Als Handwerksbetrieb solltest du ihn kennen und deine eigenen Flächen und Anschlüsse rechtzeitig abstimmen.

Kosten der Baustelleneinrichtung kalkulieren

Die Baustelleneinrichtung kostet Geld, auch wenn dabei noch nichts gebaut wird. Damit sie bezahlt wird, muss sie in deine Kalkulation:

  • Als eigene Position: Im Leistungsverzeichnis gibt es oft eine Position für die Baustelleneinrichtung. Dort setzt du die Kosten für Einrichten, Vorhalten und Räumen an.
  • In den Baustellengemeinkosten: Gibt es keine eigene Position, verteilst du die Kosten als Zuschlag auf die anderen Positionen.

Vergiss dabei nicht die Arbeitszeit für Auf- und Abbau sowie die Fahrten. Wie viel eine Stunde in deinem Betrieb kosten muss, zeigt dir der Rechner für den Stundenverrechnungssatz.

Arbeitsschutz auf der Baustelle

Für Baustellen gelten besondere Regeln zum Schutz der Beschäftigten:

  • Die Baustellenverordnung regelt unter anderem, wann ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) nötig ist und wann eine Vorankündigung an die zuständige Behörde gemacht werden muss. Dafür ist der Bauherr verantwortlich.
  • Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft gelten auch auf der Baustelle, zum Beispiel zu Gerüsten, Absturzsicherung und Erster Hilfe. Mehr dazu unter Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Weitere Informationen zur sicheren Baustelleneinrichtung findest du bei der BG BAU.

Häufige Fragen

Was gehört zur Baustelleneinrichtung?

Alles, was du vorübergehend auf der Baustelle brauchst, damit gearbeitet werden kann. Typisch sind Zufahrt und Wege, Lager- und Abstellflächen, Bürocontainer und Aufenthaltsräume, Toiletten, Strom- und Wasseranschluss, Gerüste, Kräne, Absperrungen und Beschilderung.

Wie rechne ich die Baustelleneinrichtung ab?

Entweder als eigene Position im Leistungsverzeichnis, oft aufgeteilt in Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, oder als Zuschlag in den Baustellengemeinkosten. Wichtig ist, dass die Kosten überhaupt in deinem Angebot auftauchen.

Wann brauche ich einen SiGe-Koordinator?

Nach der Baustellenverordnung, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Den Koordinator bestellt der Bauherr, nicht der einzelne Handwerksbetrieb.

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