ACHIM APPZeiterfassung für Handwerk und Unternehmen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Kurz erklärt
Feiertagszuschläge sind zusätzliche Zahlungen für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, sie ergeben sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wird ein Zuschlag gezahlt, ist er bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei.
Was sind Feiertagszuschläge?
Feiertagszuschläge sind ein Aufschlag auf den normalen Stundenlohn für Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag. Sie sollen ausgleichen, dass Mitarbeiter an einem Tag arbeiten, an dem die meisten frei haben.
Grundsätzlich ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Deutschland verboten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt aber viele Ausnahmen, zum Beispiel für Notdienste, Reparaturen, die nicht warten können, oder Arbeiten, die aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden dürfen. Im Handwerk betrifft das vor allem Not- und Bereitschaftsdienste, etwa im Sanitär-, Heizungs- oder Elektrohandwerk.
Gibt es einen Anspruch auf Feiertagszuschläge?
Nein, das Gesetz schreibt keine Zuschläge vor. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er vereinbart ist:
- im Tarifvertrag, wenn dieser für deinen Betrieb gilt (mehr dazu unter Tariflohn im Handwerk)
- im Arbeitsvertrag
- in einer Betriebsvereinbarung
Ohne solche Vereinbarung bekommt der Mitarbeiter für Feiertagsarbeit seinen normalen Lohn und einen Ersatzruhetag.
Wann sind Zuschläge steuerfrei?
Zahlst du Zuschläge, sind sie nach § 3b Einkommensteuergesetz bis zu diesen Grenzen steuerfrei:
| Arbeit am | Steuerfrei bis |
|---|---|
| Gesetzlichen Feiertag | 125 % des Grundlohns |
| 24. und 31. Dezember ab 14 Uhr | 125 % des Grundlohns |
| 25. und 26. Dezember sowie 1. Mai | 150 % des Grundlohns |
| Sonntag | 50 % des Grundlohns |
| Nacht (20 bis 6 Uhr) | 25 % des Grundlohns |
Wichtig dabei:
- Der Zuschlag muss zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werden und darf nur für tatsächlich geleistete Arbeit anfallen.
- Steuerfrei ist er nur für einen Grundlohn bis 50 Euro pro Stunde. In der Sozialversicherung ist er nur bis zu einem Grundlohn von 25 Euro pro Stunde beitragsfrei.
- Fallen Sonntag und Feiertag zusammen, gilt nur der höhere Zuschlag.
Feiertagsarbeit sauber erfassen
Damit Zuschläge steuerfrei bleiben, musst du nachweisen können, wann genau gearbeitet wurde. Das gilt besonders bei Arbeit an Heiligabend und Silvester, wo der Zuschlag erst ab 14 Uhr gilt. Eine genaue Zeiterfassung mit Beginn und Ende der Arbeit ist deshalb die Grundlage für jede korrekte Lohnabrechnung.
Welche Feiertage gelten, hängt vom Bundesland ab, in dem gearbeitet wird. Bei Fragen zur Lohnabrechnung hilft dir dein Steuerberater.
