Lexikon der Handwerker

Feiertagszuschläge: Was steht Mitarbeitern zu?

Aktualisiert am

ACHIM APPZeiterfassung für Handwerk und Unternehmen

Mehr erfahren

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Kurz erklärt

Feiertagszuschläge sind zusätzliche Zahlungen für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, sie ergeben sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wird ein Zuschlag gezahlt, ist er bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei.

Was sind Feiertagszuschläge?

Feiertagszuschläge sind ein Aufschlag auf den normalen Stundenlohn für Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag. Sie sollen ausgleichen, dass Mitarbeiter an einem Tag arbeiten, an dem die meisten frei haben.

Grundsätzlich ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Deutschland verboten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt aber viele Ausnahmen, zum Beispiel für Notdienste, Reparaturen, die nicht warten können, oder Arbeiten, die aus technischen Gründen nicht unterbrochen werden dürfen. Im Handwerk betrifft das vor allem Not- und Bereitschaftsdienste, etwa im Sanitär-, Heizungs- oder Elektrohandwerk.

Gibt es einen Anspruch auf Feiertagszuschläge?

Nein, das Gesetz schreibt keine Zuschläge vor. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er vereinbart ist:

  • im Tarifvertrag, wenn dieser für deinen Betrieb gilt (mehr dazu unter Tariflohn im Handwerk)
  • im Arbeitsvertrag
  • in einer Betriebsvereinbarung

Ohne solche Vereinbarung bekommt der Mitarbeiter für Feiertagsarbeit seinen normalen Lohn und einen Ersatzruhetag.

Wann sind Zuschläge steuerfrei?

Zahlst du Zuschläge, sind sie nach § 3b Einkommensteuergesetz bis zu diesen Grenzen steuerfrei:

Arbeit am Steuerfrei bis
Gesetzlichen Feiertag 125 % des Grundlohns
24. und 31. Dezember ab 14 Uhr 125 % des Grundlohns
25. und 26. Dezember sowie 1. Mai 150 % des Grundlohns
Sonntag 50 % des Grundlohns
Nacht (20 bis 6 Uhr) 25 % des Grundlohns

Wichtig dabei:

  • Der Zuschlag muss zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werden und darf nur für tatsächlich geleistete Arbeit anfallen.
  • Steuerfrei ist er nur für einen Grundlohn bis 50 Euro pro Stunde. In der Sozialversicherung ist er nur bis zu einem Grundlohn von 25 Euro pro Stunde beitragsfrei.
  • Fallen Sonntag und Feiertag zusammen, gilt nur der höhere Zuschlag.

Feiertagsarbeit sauber erfassen

Damit Zuschläge steuerfrei bleiben, musst du nachweisen können, wann genau gearbeitet wurde. Das gilt besonders bei Arbeit an Heiligabend und Silvester, wo der Zuschlag erst ab 14 Uhr gilt. Eine genaue Zeiterfassung mit Beginn und Ende der Arbeit ist deshalb die Grundlage für jede korrekte Lohnabrechnung.

Welche Feiertage gelten, hängt vom Bundesland ab, in dem gearbeitet wird. Bei Fragen zur Lohnabrechnung hilft dir dein Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Mitarbeitern Feiertagszuschläge zahlen?

Nicht automatisch. Ein Anspruch besteht nur, wenn er im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht. Viele Tarifverträge im Handwerk sehen Zuschläge für Feiertagsarbeit vor.

Wie hoch ist der steuerfreie Feiertagszuschlag?

An gesetzlichen Feiertagen bis zu 125 Prozent des Grundlohns, an Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr ebenfalls 125 Prozent, am 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag und am 1. Mai bis zu 150 Prozent. Steuerfrei ist der Zuschlag nur für einen Grundlohn bis 50 Euro pro Stunde, beitragsfrei in der Sozialversicherung nur bis 25 Euro pro Stunde.

Was bekommt ein Mitarbeiter, wenn er am Feiertag nicht arbeitet?

Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag, bekommt der Mitarbeiter seinen normalen Lohn weiter, als hätte er gearbeitet. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ein Zuschlag fällt dann nicht an.

Steht Mitarbeitern für Feiertagsarbeit ein freier Tag zu?

Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt, muss nach dem Arbeitszeitgesetz innerhalb von acht Wochen einen Ersatzruhetag bekommen.

Web · iOS · Android

Äpp geht die Lutzi!

Laden im App StoreJetzt bei Google Play