ACHIM APPZeiterfassung für Handwerk und Unternehmen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Kurz erklärt
Wer einen Handwerksbetrieb gründet, lässt sich bei der Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen, meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an und erfasst sich steuerlich beim Finanzamt. Dazu kommen die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die passenden Versicherungen. Ob ein Notar nötig ist, hängt von der Rechtsform ab, bei einer GmbH oder UG zum Beispiel immer.
Die Schritte im Überblick
- Voraussetzungen klären: Ist dein Handwerk zulassungspflichtig, brauchst du in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Mehr dazu unter Meisterbrief im Handwerk.
- Rechtsform wählen: zum Beispiel Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH (siehe Tabelle unten).
- Eintragung in die Handwerksrolle: bei deiner Handwerkskammer. Bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gibt es stattdessen ein eigenes Verzeichnis der Kammer.
- Gewerbeanmeldung: beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
- Steuerliche Erfassung: Nach der Gewerbeanmeldung füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, online über ELSTER. Danach bekommst du deine Steuernummer.
- Berufsgenossenschaft: Innerhalb einer Woche nach der Gründung meldest du deinen Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
- Versicherungen und Konto: Betriebshaftpflicht, gegebenenfalls weitere Versicherungen und ein eigenes Geschäftskonto.
- Mitarbeiter anmelden: Wenn du Personal einstellst, brauchst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit und meldest die Mitarbeiter bei der Krankenkasse an.
Viele Handwerkskammern bieten eine kostenlose Gründungsberatung an. Dort bekommst du auch eine Checkliste für dein Gewerk.
Welche Rechtsform passt?
| Rechtsform | Haftung | Notar nötig? | Typisch für |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | mit dem Privatvermögen | Nein | die meisten Gründer im Handwerk |
| GbR | alle Gesellschafter mit dem Privatvermögen | Nein | zwei oder mehr Gründer |
| UG (haftungsbeschränkt) | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Ja | Gründer mit wenig Startkapital |
| GmbH | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Ja | größere Betriebe oder höheres Risiko |
Bei GmbH und UG beurkundet der Notar den Gesellschaftsvertrag und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Bei der Wahl der Rechtsform helfen dir Steuerberater und die Gründungsberatung der Handwerkskammer.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer
Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden:
- Kleingewerbe beschreibt die Größe deines Betriebs. Ein Kleingewerbe muss nicht ins Handelsregister und darf eine einfache Einnahmenüberschussrechnung machen.
- Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Bei geringem Umsatz kannst du auf die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen verzichten.
Beides ist unabhängig von der Handwerksrolle: Auch als Kleingewerbe brauchst du bei einem zulassungspflichtigen Handwerk die Eintragung bei der Handwerkskammer.
Von Anfang an richtig kalkulieren
Viele Gründer setzen ihre Preise zu niedrig an, weil sie Urlaub, Krankheit, Fahrzeiten, Versicherungen und ihr eigenes Gehalt vergessen. Mit dem Rechner für den Stundenverrechnungssatz siehst du, was eine Stunde mindestens kosten muss. Wenn du Mitarbeiter einstellen willst, zeigt dir der Arbeitgeberkosten-Rechner, was ein Mitarbeiter dich insgesamt kostet.
