Lexikon der Handwerker

Handwerksbetrieb gründen: Die wichtigsten Schritte

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Kurz erklärt

Wer einen Handwerksbetrieb gründet, lässt sich bei der Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen, meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an und erfasst sich steuerlich beim Finanzamt. Dazu kommen die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die passenden Versicherungen. Ob ein Notar nötig ist, hängt von der Rechtsform ab, bei einer GmbH oder UG zum Beispiel immer.

Die Schritte im Überblick

  1. Voraussetzungen klären: Ist dein Handwerk zulassungspflichtig, brauchst du in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Mehr dazu unter Meisterbrief im Handwerk.
  2. Rechtsform wählen: zum Beispiel Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH (siehe Tabelle unten).
  3. Eintragung in die Handwerksrolle: bei deiner Handwerkskammer. Bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gibt es stattdessen ein eigenes Verzeichnis der Kammer.
  4. Gewerbeanmeldung: beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.
  5. Steuerliche Erfassung: Nach der Gewerbeanmeldung füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, online über ELSTER. Danach bekommst du deine Steuernummer.
  6. Berufsgenossenschaft: Innerhalb einer Woche nach der Gründung meldest du deinen Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
  7. Versicherungen und Konto: Betriebshaftpflicht, gegebenenfalls weitere Versicherungen und ein eigenes Geschäftskonto.
  8. Mitarbeiter anmelden: Wenn du Personal einstellst, brauchst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit und meldest die Mitarbeiter bei der Krankenkasse an.

Viele Handwerkskammern bieten eine kostenlose Gründungsberatung an. Dort bekommst du auch eine Checkliste für dein Gewerk.

Welche Rechtsform passt?

Rechtsform Haftung Notar nötig? Typisch für
Einzelunternehmen mit dem Privatvermögen Nein die meisten Gründer im Handwerk
GbR alle Gesellschafter mit dem Privatvermögen Nein zwei oder mehr Gründer
UG (haftungsbeschränkt) auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt Ja Gründer mit wenig Startkapital
GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt Ja größere Betriebe oder höheres Risiko

Bei GmbH und UG beurkundet der Notar den Gesellschaftsvertrag und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Bei der Wahl der Rechtsform helfen dir Steuerberater und die Gründungsberatung der Handwerkskammer.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden:

  • Kleingewerbe beschreibt die Größe deines Betriebs. Ein Kleingewerbe muss nicht ins Handelsregister und darf eine einfache Einnahmenüberschussrechnung machen.
  • Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Bei geringem Umsatz kannst du auf die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen verzichten.

Beides ist unabhängig von der Handwerksrolle: Auch als Kleingewerbe brauchst du bei einem zulassungspflichtigen Handwerk die Eintragung bei der Handwerkskammer.

Von Anfang an richtig kalkulieren

Viele Gründer setzen ihre Preise zu niedrig an, weil sie Urlaub, Krankheit, Fahrzeiten, Versicherungen und ihr eigenes Gehalt vergessen. Mit dem Rechner für den Stundenverrechnungssatz siehst du, was eine Stunde mindestens kosten muss. Wenn du Mitarbeiter einstellen willst, zeigt dir der Arbeitgeberkosten-Rechner, was ein Mitarbeiter dich insgesamt kostet.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Gründung einen Notar?

Für ein Einzelunternehmen und eine GbR nicht. Für eine GmbH oder UG muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und die Gesellschaft über den Notar ins Handelsregister eingetragen werden.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das wegen seiner geringen Größe keine kaufmännische Einrichtung braucht und deshalb nicht ins Handelsregister muss. Kleingewerbetreibende machen eine einfache Einnahmenüberschussrechnung statt einer Bilanz. Die Eintragung in die Handwerksrolle ersetzt das nicht, sie ist bei einem zulassungspflichtigen Handwerk trotzdem nötig.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Bei geringem Umsatz kannst du dich vom Finanzamt als Kleinunternehmer behandeln lassen. Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Die aktuellen Umsatzgrenzen findest du beim Finanzamt oder erfährst sie von deinem Steuerberater.

Brauche ich einen Meisterbrief zum Gründen?

Bei einem zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung in der Regel ja, es gibt aber Ausnahmen. Mehr dazu unter Meisterbrief im Handwerk.

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