ACHIM APPZeiterfassung für Handwerk und Unternehmen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Kurz erklärt
Der Meisterbrief ist die Urkunde über die bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Wer einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb nach Anlage A der Handwerksordnung selbstständig führen will, braucht ihn in der Regel. Der Meisterbrief berechtigt außerdem zur Ausbildung von Lehrlingen und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Bachelor gleichgestellt.
Was ist der Meisterbrief?
Der Meisterbrief ist der höchste Berufsabschluss im Handwerk. Du bekommst ihn nach bestandener Meisterprüfung vor dem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer. Mit ihm darfst du den Titel Handwerksmeister in deinem Gewerk führen, zum Beispiel Malermeister oder Elektrotechnikermeister.
Der Meisterbrief zeigt, dass du dein Handwerk fachlich beherrschst und einen Betrieb kaufmännisch führen sowie Lehrlinge ausbilden kannst.
Meisterpflicht: Anlage A und Anlage B
Die Handwerksordnung teilt die Handwerke in Gruppen ein:
| Gruppe | Bedeutung | Meisterbrief nötig? |
|---|---|---|
| Anlage A | zulassungspflichtige Handwerke | Ja, für die selbstständige Führung eines Betriebs (mit Ausnahmen) |
| Anlage B1 | zulassungsfreie Handwerke | Nein, die Meisterprüfung ist freiwillig |
| Anlage B2 | handwerksähnliche Gewerbe | Nein |
Wer ein Handwerk aus Anlage A selbstständig ausüben will, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Dafür ist in der Regel der Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation nötig.
Ausnahmen von der Meisterpflicht
- Altgesellenregelung (§ 7b HwO): Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung, davon einige Jahre in leitender Stellung, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Meisterbrief eingetragen werden. Für einige gefahrengeneigte Handwerke gilt das nicht.
- Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO): Wer die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf andere Weise nachweist, kann eine Ausnahmebewilligung beantragen.
- Gleichwertige Abschlüsse: Bestimmte Studienabschlüsse oder Abschlüsse als staatlich geprüfter Techniker können anerkannt werden.
- Betriebsleiter: Du kannst einen Betrieb auch gründen, wenn du einen Meister als Betriebsleiter beschäftigst.
Welche Möglichkeit für dich infrage kommt, entscheidet die Handwerkskammer im Einzelfall.
Die vier Teile der Meisterprüfung
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Teil I | Fachpraxis: ein Meisterprüfungsprojekt und ein Fachgespräch |
| Teil II | Fachtheorie: das Fachwissen deines Gewerks |
| Teil III | Betriebswirtschaft und Recht: Kalkulation, Buchführung, Personal, Recht |
| Teil IV | Berufs- und Arbeitspädagogik: die Ausbildereignung |
Die Teile kannst du in Vollzeit oder berufsbegleitend vorbereiten, in beliebiger Reihenfolge. Teil III und IV sind für alle Gewerke gleich.
Was der Meisterbrief dir bringt
- Selbstständigkeit: Du darfst einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk führen.
- Ausbildung: Du darfst Lehrlinge ausbilden.
- Studium: Du kannst ohne Abitur studieren.
- Kalkulation: In Teil III lernst du, wie du Preise richtig kalkulierst. Den passenden Stundensatz für deinen Betrieb kannst du mit dem Rechner für den Stundenverrechnungssatz prüfen.
Informationen zu Kursen, Prüfungsterminen und Förderung bekommst du bei deiner Handwerkskammer.
