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Kurz erklärt
Das Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug, ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Betriebe aus witterungsabhängigen Branchen wie dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Garten- und Landschaftsbau und dem Gerüstbau. Es ersetzt einen Teil des Lohns, wenn in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März wegen Witterung oder fehlender Aufträge nicht gearbeitet werden kann. So bleiben Mitarbeiter auch im Winter im Betrieb beschäftigt.
Was ist Saison-Kurzarbeitergeld?
Im Baugewerbe und in verwandten Branchen kann im Winter oft nicht gearbeitet werden: Frost, Schnee oder Dauerregen machen viele Arbeiten unmöglich. Damit Betriebe ihre Mitarbeiter in dieser Zeit nicht entlassen müssen, gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld. Es ist im Sozialgesetzbuch III geregelt und wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Saison-Kug ist eine besondere Form des Kurzarbeitergeldes. Fällt die Arbeit wegen der Witterung aus, musst du das nicht vorab bei der Agentur für Arbeit anzeigen, es reicht der monatliche Antrag. Fällt die Arbeit dagegen aus wirtschaftlichen Gründen aus, zum Beispiel wegen fehlender Aufträge, musst du den Arbeitsausfall vorher anzeigen.
Witterungsbedingter Arbeitsausfall
Ein Arbeitsausfall gilt als witterungsbedingt, wenn zwingende Gründe der Witterung die Arbeit unmöglich oder unzumutbar machen, zum Beispiel starker Frost, Schnee, Eis oder Dauerregen. Der Ausfall muss an einem Arbeitstag mindestens eine Stunde betragen.
Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Für jeden Ausfalltag solltest du festhalten, warum nicht gearbeitet werden konnte und wie viele Stunden ausgefallen sind. Die Agentur für Arbeit kann diese Nachweise anfordern. Eine genaue Zeiterfassung, die gearbeitete Stunden und Ausfallstunden getrennt erfasst, macht das deutlich einfacher.
Wintergeld und Winterbeschäftigungs-Umlage
Rund um das Saison-Kug gibt es zwei weitere Leistungen und eine Umlage:
| Begriff | Worum es geht |
|---|---|
| Mehraufwands-Wintergeld | Ein Zuschuss für jede Stunde, die Mitarbeiter in der Kernzeit des Winters (Mitte Dezember bis Ende Februar) tatsächlich arbeiten. |
| Zuschuss-Wintergeld | Ein Zuschuss, wenn Mitarbeiter angesparte Arbeitszeit einsetzen, um Ausfallstunden auszugleichen. |
| Winterbeschäftigungs-Umlage | Die Umlage, mit der die Betriebe der Branche das Wintergeld finanzieren. Sie wird zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt. |
Die aktuellen Sätze für Wintergeld und Umlage veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Sie unterscheiden sich je nach Branche.
Welche Branchen sind betroffen?
Saison-Kug gibt es für Branchen, die die Winterbeschäftigungs-Umlage zahlen. Dazu gehören vor allem:
- Bauhauptgewerbe, zum Beispiel Maurer, Betonbauer, Straßenbau und Tiefbau
- Dachdeckerhandwerk
- Garten- und Landschaftsbau
- Gerüstbau
Für andere Gewerke kann das normale Kurzarbeitergeld infrage kommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
So läuft der Antrag ab
- In der Schlechtwetterzeit fällt Arbeit aus, und du dokumentierst die Ausfallstunden pro Mitarbeiter.
- In der Lohnabrechnung rechnest du das Saison-Kug mit dem Lohn ab und zahlst es an deine Mitarbeiter aus.
- Du stellst den Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit, in der Regel monatlich und nachträglich.
- Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und erstattet dir die Beträge.
Die genauen Fristen, Vordrucke und Merkblätter findest du bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Abrechnung hilft dir dein Steuerberater oder Lohnbüro.
