Lexikon der Handwerker

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) einfach erklärt

Aktualisiert am

ACHIM APPZeiterfassung für Handwerk und Unternehmen

Mehr erfahren

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Kurz erklärt

Das Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug, ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für Betriebe aus witterungsabhängigen Branchen wie dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Garten- und Landschaftsbau und dem Gerüstbau. Es ersetzt einen Teil des Lohns, wenn in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März wegen Witterung oder fehlender Aufträge nicht gearbeitet werden kann. So bleiben Mitarbeiter auch im Winter im Betrieb beschäftigt.

Was ist Saison-Kurzarbeitergeld?

Im Baugewerbe und in verwandten Branchen kann im Winter oft nicht gearbeitet werden: Frost, Schnee oder Dauerregen machen viele Arbeiten unmöglich. Damit Betriebe ihre Mitarbeiter in dieser Zeit nicht entlassen müssen, gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld. Es ist im Sozialgesetzbuch III geregelt und wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Saison-Kug ist eine besondere Form des Kurzarbeitergeldes. Fällt die Arbeit wegen der Witterung aus, musst du das nicht vorab bei der Agentur für Arbeit anzeigen, es reicht der monatliche Antrag. Fällt die Arbeit dagegen aus wirtschaftlichen Gründen aus, zum Beispiel wegen fehlender Aufträge, musst du den Arbeitsausfall vorher anzeigen.

Witterungsbedingter Arbeitsausfall

Ein Arbeitsausfall gilt als witterungsbedingt, wenn zwingende Gründe der Witterung die Arbeit unmöglich oder unzumutbar machen, zum Beispiel starker Frost, Schnee, Eis oder Dauerregen. Der Ausfall muss an einem Arbeitstag mindestens eine Stunde betragen.

Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Für jeden Ausfalltag solltest du festhalten, warum nicht gearbeitet werden konnte und wie viele Stunden ausgefallen sind. Die Agentur für Arbeit kann diese Nachweise anfordern. Eine genaue Zeiterfassung, die gearbeitete Stunden und Ausfallstunden getrennt erfasst, macht das deutlich einfacher.

Wintergeld und Winterbeschäftigungs-Umlage

Rund um das Saison-Kug gibt es zwei weitere Leistungen und eine Umlage:

Begriff Worum es geht
Mehraufwands-Wintergeld Ein Zuschuss für jede Stunde, die Mitarbeiter in der Kernzeit des Winters (Mitte Dezember bis Ende Februar) tatsächlich arbeiten.
Zuschuss-Wintergeld Ein Zuschuss, wenn Mitarbeiter angesparte Arbeitszeit einsetzen, um Ausfallstunden auszugleichen.
Winterbeschäftigungs-Umlage Die Umlage, mit der die Betriebe der Branche das Wintergeld finanzieren. Sie wird zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt.

Die aktuellen Sätze für Wintergeld und Umlage veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Sie unterscheiden sich je nach Branche.

Welche Branchen sind betroffen?

Saison-Kug gibt es für Branchen, die die Winterbeschäftigungs-Umlage zahlen. Dazu gehören vor allem:

  • Bauhauptgewerbe, zum Beispiel Maurer, Betonbauer, Straßenbau und Tiefbau
  • Dachdeckerhandwerk
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gerüstbau

Für andere Gewerke kann das normale Kurzarbeitergeld infrage kommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

So läuft der Antrag ab

  1. In der Schlechtwetterzeit fällt Arbeit aus, und du dokumentierst die Ausfallstunden pro Mitarbeiter.
  2. In der Lohnabrechnung rechnest du das Saison-Kug mit dem Lohn ab und zahlst es an deine Mitarbeiter aus.
  3. Du stellst den Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit, in der Regel monatlich und nachträglich.
  4. Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und erstattet dir die Beträge.

Die genauen Fristen, Vordrucke und Merkblätter findest du bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Abrechnung hilft dir dein Steuerberater oder Lohnbüro.

Häufige Fragen

Wann gilt die Schlechtwetterzeit?

Die Schlechtwetterzeit dauert vom 1. Dezember bis zum 31. März. Nur in diesem Zeitraum kann Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Welche Betriebe können Saison-Kug bekommen?

Betriebe aus Branchen, die die Winterbeschäftigungs-Umlage zahlen. Dazu gehören vor allem das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckerhandwerk, der Garten- und Landschaftsbau und der Gerüstbau. Ob dein Betrieb dazugehört, sagt dir die Agentur für Arbeit.

Was ist der Unterschied zwischen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld?

Mehraufwands-Wintergeld gibt es für Stunden, die in der Schlechtwetterzeit tatsächlich gearbeitet werden, als Ausgleich für den Mehraufwand im Winter. Zuschuss-Wintergeld gibt es, wenn Mitarbeiter angesparte Arbeitszeit, zum Beispiel aus einem Arbeitszeitkonto, einsetzen, damit kein Saison-Kug nötig wird.

Wo beantrage ich Saison-Kurzarbeitergeld?

Bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk dein Betrieb seine Lohnabrechnung macht. Der Antrag wird jeden Monat nachträglich gestellt, die Formulare und Fristen findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Web · iOS · Android

Äpp geht die Lutzi!

Laden im App StoreJetzt bei Google Play