Lexikon der Handwerker

Probezeit im Arbeitsvertrag: Dauer und Kündigung

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Kurz erklärt

Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten mit einer kurzen Frist kündigen können. Sie darf höchstens sechs Monate dauern, die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen. Für Auszubildende gelten eigene Regeln mit einer Probezeit von einem bis vier Monaten.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist die Kennenlernphase am Anfang eines Arbeitsverhältnisses. Du kannst prüfen, ob der neue Mitarbeiter fachlich und menschlich in deinen Betrieb passt, und der Mitarbeiter kann prüfen, ob die Stelle zu ihm passt. Während der Probezeit können beide Seiten mit einer verkürzten Frist kündigen.

Eine Probezeit gibt es nicht automatisch. Sie muss im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart sein. Fehlt eine Vereinbarung, gelten von Anfang an die normalen Kündigungsfristen.

Dauer und Kündigungsfrist

Arbeitnehmer Auszubildende
Dauer höchstens 6 Monate 1 bis 4 Monate
Kündigungsfrist 2 Wochen keine, Kündigung jederzeit fristlos
Rechtsgrundlage § 622 Abs. 3 BGB § 20 und § 22 BBiG

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht reicht nicht.

Probezeit und Kündigungsschutz sind zwei verschiedene Dinge

Oft werden Probezeit und Wartezeit verwechselt:

  • Die Probezeit regelt die Kündigungsfrist. Sie ist vertraglich vereinbart.
  • Die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz beträgt sechs Monate. Erst danach braucht eine Kündigung einen Grund, sofern dein Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.

In der Praxis laufen beide meist gleichzeitig ab, weil die Probezeit in der Regel ebenfalls sechs Monate dauert.

Befristete Verträge und Tarifverträge

  • Befristete Arbeitsverhältnisse: Auch hier ist eine Probezeit möglich. Sie muss aber im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Bei einem Vertrag über wenige Monate ist eine Probezeit von sechs Monaten deshalb zu lang.
  • Tarifverträge: Viele Tarifverträge im Handwerk regeln die Probezeit und die Kündigungsfrist selbst, teilweise mit kürzeren Fristen. Gilt ein Tarifvertrag für deinen Betrieb, geht er vor. Mehr dazu unter Tariflohn und Tarifvertrag im Handwerk.

Tipps für die Probezeit im Handwerk

  • Führe nach einigen Wochen ein kurzes Gespräch, wie es läuft, und halte es fest.
  • Plane die Einarbeitung auf der Baustelle bewusst, zum Beispiel mit einem erfahrenen Gesellen an der Seite.
  • Denk an die Unterweisung zum Arbeitsschutz vor dem ersten Einsatz, mehr dazu unter Unfallverhütungsvorschriften.

Bei Fragen zu Arbeitsverträgen helfen dir deine Handwerkskammer, deine Innung oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Wie lange darf eine Probezeit höchstens dauern?

Bei normalen Arbeitsverhältnissen höchstens sechs Monate. Bei Auszubildenden mindestens einen und höchstens vier Monate.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Zwei Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Tag. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen, deshalb lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag, wenn er für deinen Betrieb gilt.

Muss ich eine Kündigung in der Probezeit begründen?

Nein, in den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen. Besonderen Kündigungsschutz, zum Beispiel für Schwangere, gibt es auch in der Probezeit.

Kann ich die Probezeit verlängern?

Über sechs Monate hinaus nicht. Ist eine kürzere Probezeit vereinbart, kann sie bis zu dieser Grenze verlängert werden, wenn beide Seiten zustimmen. Lass dich dazu im Einzelfall beraten, zum Beispiel von deiner Handwerkskammer oder Innung.

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