ACHIM APPZeiterfassung für Handwerk und Unternehmen
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Kurz erklärt
Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten mit einer kurzen Frist kündigen können. Sie darf höchstens sechs Monate dauern, die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen. Für Auszubildende gelten eigene Regeln mit einer Probezeit von einem bis vier Monaten.
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist die Kennenlernphase am Anfang eines Arbeitsverhältnisses. Du kannst prüfen, ob der neue Mitarbeiter fachlich und menschlich in deinen Betrieb passt, und der Mitarbeiter kann prüfen, ob die Stelle zu ihm passt. Während der Probezeit können beide Seiten mit einer verkürzten Frist kündigen.
Eine Probezeit gibt es nicht automatisch. Sie muss im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart sein. Fehlt eine Vereinbarung, gelten von Anfang an die normalen Kündigungsfristen.
Dauer und Kündigungsfrist
| Arbeitnehmer | Auszubildende | |
|---|---|---|
| Dauer | höchstens 6 Monate | 1 bis 4 Monate |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | keine, Kündigung jederzeit fristlos |
| Rechtsgrundlage | § 622 Abs. 3 BGB | § 20 und § 22 BBiG |
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht reicht nicht.
Probezeit und Kündigungsschutz sind zwei verschiedene Dinge
Oft werden Probezeit und Wartezeit verwechselt:
- Die Probezeit regelt die Kündigungsfrist. Sie ist vertraglich vereinbart.
- Die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz beträgt sechs Monate. Erst danach braucht eine Kündigung einen Grund, sofern dein Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.
In der Praxis laufen beide meist gleichzeitig ab, weil die Probezeit in der Regel ebenfalls sechs Monate dauert.
Befristete Verträge und Tarifverträge
- Befristete Arbeitsverhältnisse: Auch hier ist eine Probezeit möglich. Sie muss aber im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Bei einem Vertrag über wenige Monate ist eine Probezeit von sechs Monaten deshalb zu lang.
- Tarifverträge: Viele Tarifverträge im Handwerk regeln die Probezeit und die Kündigungsfrist selbst, teilweise mit kürzeren Fristen. Gilt ein Tarifvertrag für deinen Betrieb, geht er vor. Mehr dazu unter Tariflohn und Tarifvertrag im Handwerk.
Tipps für die Probezeit im Handwerk
- Führe nach einigen Wochen ein kurzes Gespräch, wie es läuft, und halte es fest.
- Plane die Einarbeitung auf der Baustelle bewusst, zum Beispiel mit einem erfahrenen Gesellen an der Seite.
- Denk an die Unterweisung zum Arbeitsschutz vor dem ersten Einsatz, mehr dazu unter Unfallverhütungsvorschriften.
Bei Fragen zu Arbeitsverträgen helfen dir deine Handwerkskammer, deine Innung oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
